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Beitragszuschuss für Rentner

Beitragszuschuss zur Privaten Krankenversicherung für Rentner

Rentner können einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung beantragen. Der Antrag wird beim Rentenversicherungsträger gestellt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist sehr wichtig, damit der Beginn des Zuschusses gleich ist mit dem Eintritt in die Rente. Den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung sollte man von daher parallel zum Antrag auf Rente stellen. Seit Beginn des Jahres 2009 beträgt die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung 15,5 Prozent einheitlich für alle Krankenkassen. Davon werden 0,9 Prozent abgezogen, die der Versicherte aus eigener Tasche zu zahlen hat. Der Beitragszuschuss für Rentner zur Krankenversicherung beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und liegt nunmehr bei 7,3 Prozent der monatlichen Altersrente. Dies ist die Regelung für gesetzlich versicherte Rentner. Rentner, die privat versichert sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe des halben Betrages, der tatsächlich monatlich für den Beitrag der privaten Krankenversicherung aufgewendet werden muss.

Mit dem Eintritt in die Rente ergeben sich daher folgende Veränderungen:

  • die Krankentagegeldversicherung kann beendet werden und dadurch veringert sich die Beitragslast
  • vom Rentenversicherungsträger kann ein Zuschuß zur PKV beantragt werden, der dann widerum die Beiträge für den Versicherten senkt

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