Im Bereich der privaten Krankenversicherung fürchten viele Versicherungsnehmer sich vor einer Beitragssteigerung. Auch wer mit niedrigen Beiträgen in noch jungem Alter eine private Krankenversicherung abschließt, befürchtet häufig hohe Beitragssteigerungen. Jedoch sind diese nur bedingt zu fürchten. Grundsätzlich gelten die Beiträge und der Tarif, die man bei Abschluss des Vertrages gewählt hat. Wer den Tarif wechseln und sich im nächst höheren Tarif versichern möchte, muss selbstverständlich einen höheren Beitrag zahlen, da er hierfür auch bessere Leistungen erhält. Grundlage ist jedoch hier ebenfalls das Einstiegsalter, in welchem der Versicherte ursprünglich die private Krankenversicherung abgeschlossen hat und der bisherige Versicherungsverlauf. Eine überhöhte Beitragssteigerung haben Versicherte nicht zu fürchten. Die Beiträge werden in der Regel ab und zu angepasst, dies lässt sich nicht abstreiten. Die Anpassung liegt an den entstandenen Kosten für das zurückliegende Kalenderjahr. Die Kosten für das Gesundheitswesen steigen im Allgemeinen, auch dadurch bedingt, dass neue Therapien entwickelt wurden, die Patienten nun zur Gesundung erhalten, aber auch durch die allgemeine Inflation bedingt. Hier kommt es also zu geringfügigen Beitragsanpassungen, die für den einzelnen Versicherten nur einen geringen Prozentsatz betragen. Auf die Masse der Versicherten kalkuliert jedoch sind somit für das Unternehmen die Kosten zu decken.