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Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenkassen arbeiten mit einem Bonussystem für ihre Versicherten und einige davon bieten die Beitragsrückerstattung an. Je nach Gesellschaft unterscheidet sich das Prinzip der Beitragsrückerstattung. Grundsätzlich jedoch bedeutet dieser Bonus, dass man als Versicherter, wenn man keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat, oder nur ärztliche Leistungen in Anspruch genommen hat, die im Rechnungsbetrag noch unter den Eigenanteil gefallen sind, dass man den Bonus ausgezahlt bekommt. Bei den meisten Gesellschaften bezieht sich die Nichtinanspruchnahme der ärztlichen Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum und die Beitragsrückerstattung beträgt meist einen vollen Beitrag, bei anderen Gesellschaften sind es sogar bis zu zwei oder drei Monatsbeiträgen, die voll rückerstattet werden. Jedoch weisen die Gesellschaften darauf hin, dass es hier nur darum geht, dass der Patient nicht wegen eines Schnupfens, den er selbst behandeln kann und der keine gefährliche Krankheit darstellt, den Arzt aufsucht. In dringenden Fällen jedoch oder aber für notwendige Vorsorgeuntersuchungen muss der Arzt aufgesucht werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

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