Die Beitragslast gibt den Anteil am Einkommen wieder, den ein Versicherter von seinem Einkommen aufwenden muss, um sich privat versichern zu können. Die Beitragslast ist somit bedingt durch die Höhe der Beiträge, die in der Regel jedoch auch wiederum von der Höhe des Einkommens abhängig sind. Erst, wenn der Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze eingestuft wird, verändert sich die Beitragslast nicht mehr. Die Regierung ist bemüht, die Beitragslast zu senken, jedoch ist dies aufgrund der Kostenstruktur im Gesundheitswesen oft nicht möglich. Denn die Beiträge müssen aufgewendet werden, um die Kosten im Gesundheitswesen abdecken zu können, wo jedoch steigende Kosten verzeichnet werden.