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Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit gibt bei der privaten Krankenversicherung den Zeitpunkt an, an dem die Prämienbeiträge für die Versicherung fällig werden. Bei der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer in der Regel bei Abschluss des Vertrages das Wahlrecht zwischen einer monatlichen oder einer jährlichen Fälligkeit. Je nachdem wird hierbei die Prämie monatlich in Teilbeträgen fällig oder aber jährlich auf die Jahressumme hin summiert. Die Beitragsfälligkeit tritt hier normalerweise mit dem Beginn des Jahres bzw. mit dem ersten des Monats ein. Überschreitet der Versicherungsnehmer bei der Zahlung die Beitragsfälligkeit, fallen selbstverständlich auch Mahnkosten und Zinsen an. Bei einer längeren Nichtzahlung kann im Zweifelsfall auch der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden bzw. kann es auch zu einer kompletten Auflösung des Versicherungsvertrages kommen.

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