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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert, bis zu dem Beiträge für die Krankenversicherung eingehoben werden können. Somit werden die Beiträge nach oben hin gedeckelt. Wird die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, kommt es zu keiner weiteren Steigerung der Beiträge, sondern diese bleiben in der Höhe gleich. Somit werden Einnahmen des Versicherten, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, nicht in die Berechnung der Beiträge mit einbezogen. Jedoch kann es vorkommen, dass die Beitragsbemessungsgrenze selbst in regelmäßigen Abständen verändert wird. Diese wird nämlich jährlich von der Regierung angepasst. Im Angebot zur PKV erhält man jedoch immer Informationen zur aktuellen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (kurz: BBG), die für den jeweiligen Versicherungsvertrag bis zur nächsten Änderung Gültigkeit hat.

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