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Beihilfesätze

Beihilfesätze in Bezug auf die PKV sind vor allem für Rentner interessant wie auch für Beamte. Beamte erhalten kein Gehalt, sondern Sold. Sie müssen sich selbst um eine Krankenversicherung bemühen und diese auch selbst finanzieren. Jedoch erhalten sie von ihrem Dienstherren, das kann eine Behörde sein, aber auch ein Bundesland oder der Bund, eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Relevant für diese Beihilfe ist der Beitrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten wäre und der sich aus der Höhe des Solds errechnet. In der Regel ist dies der Höchstsatz. Die Beihilfe beträgt je nach Land zwischen fünfzig und achtzig Prozent dieses Beitragssatzes. Würde der Beamte nun eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, so müsste er den Rest des Beitrags aus eigener Tasche zuzahlen. In der privaten Krankenversicherung hingegen gibt es Tarife, die speziell auf Beamte zugeschnitten sind und es in den meisten Fällen ermöglichen, die entstehenden Krankheitskosten vollständig über die Beihilfe zu finanzieren. Auch für Rentner ist das Thema Beihilfesätze wichtig. Mit dem Eintritt in die Altersrente unterliegen Rentner wieder der Versicherungspflicht, auch wenn sie privat versichert waren. Sie können allerdings einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Der Antrag auf Beihilfe zu den Krankheitskosten sollte zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden. In der Regel erhalten Rentner vom zuständigen Rententräger eine Beihilfe in Höhe der Hälfte ihrer tatsächlichen Krankheitskosten.

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