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Beihilfekrankenversicherung

Beamte, Richter sowie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung eine private Beihilfekrankenversicherung abzuschließen. Für diese Berufsgruppen gilt die gesetzliche Versicherungspflicht nicht, das heißt, sie können frei wählen, ob sie sich durch die gesetzliche oder durch eine private Krankenversicherung absichern. Dadurch, dass die Leistungen der gesetzlichen Beihilfe im Gegensatz zu den Tarifen nicht 100 Prozent betragen, ist es für Beamten oder Richter ratsam, eine private Beihilfekrankenversicherung abzuschließen. Dadurch ist es möglich, auf die Bedürfnisse und den Bedarf des Versicherungsnehmers einzugehen und für jeden einzelnen eine perfekte Versicherung zu finden. Die Unterschiede bei den privaten Krankenversicherungen variieren nicht nur im Hinblick auf die Tarife, sondern auch in Bezug auf die Leistungen. Die Beihilfekrankenversicherung übernimmt jenen Teil der Kosten im Falle einer Krankheit, welcher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen wird.

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