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Beihilfeablösungsversicherung

Die Beihilfeablöseversicherung ist eine zusätzliche freiwillige Versicherung für beihilfepflichtige Dienstgeber. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit Beihilfepflicht haben mit der Beihilfeablöseversicherung die Möglichkeit, sich im Falle von Krankheit eines Arbeitnehmers gegen die Zahlung der Beihilfe abzusichern. Somit können sich diese Arbeitgeber ihrer Pflicht entziehen, die Beihilfen für die Arbeitnehmer zu tragen, da diese dann von der Krankenversicherung übernommen werden. Neben diesem Vorteil können beihilfepflichtige Arbeitgeber durch eine private Beihilfeablöseversicherung auch einen deutlich reduzierten Verwaltungsaufwand verzeichnen. Durch den Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ist es dem Arbeitgeber auch möglich, die gewünschten Leistungen genau auf die benötigten Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Mitarbeiter abstimmen sowie den Umfang der Leistungen frei wählen zu können.

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

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