Beamte, Richter und Personen im öffentlichen Dienst erhalten vom Staat eine Beihilfe im Falle von Krankheit, Geburt oder Tod. Durch die gesetzliche Regelung werden 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten abgedeckt, die genaue Höhe ergibt sich aufgrund der Beihilfebemessungsgrundsätze. Da diese Beihilfe nur einen Teil der Behandlungskosten abdeckt, ist es für Personen im öffentlichen Dienst ratsam, diese Beihilfe durch eine private Krankenversicherung auf 100 Prozent zu erhöhen. Je nach Versicherungsvertrag übernehmen die privaten Krankenversicherungen auch jene Leistungen, welche von den gesetzlichen Beihilfen ausgeschlossen sind. Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung, um die Lücke der gesetzlichen Versicherung zu schließen und im Krankheitsfall nicht zusätzlich noch von hohen Kosten belastet zu werden. Die Tarife hierfür richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern sind individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst, wobei auch auf die Mitversicherten (Kinder, Ehefrau oder Ehegatte) Rücksicht genommen wird. Diese Versicherung dient als Ergänzungsversicherung zur staatlichen Beihilfe und ersetzt anfallende Kosten für Behandlungen, welche durch die Beihilfe nicht vollständig gedeckt sind.