Die Behandlungspflege zählt zu der Pflege, die ein Patient in einer Klinik, einem Sanatorium oder als Bewohner eines Pflegeheims durch das Pflegepersonal erhält. Eine exakte Trennung von Grundpflege und medizinischer Pflege ist hier nicht immer möglich. Die medizinische Pflege darf nur durch examiniertes Pflegepersonal durchgeführt werden, die Grundpflege hingegen darf auch von Pflegehelfern durchgeführt werden. Zur Grundpflege zählen alle pflegerischen Tätigkeiten rund um die Körperhygiene sowie das An- und Auskleiden des Patienten und das Frisieren. Zur medizinischen Pflege zählt das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden, das Wechseln eines Katheters wie auch das Versorgen mit künstlicher Ernährung über die so genannte PEG-Sonde, das Messen von Blutzucker und Blutdruck, aber auch das Verabreichen von Spritzen. Lagerungen von bettlägerigen Patienten, die in einem gewissen Rhythmus durchgeführt werden müssen, damit der Patient sich nicht wund liegt, zählen ebenfalls zur medizinischen Behandlungspflege, die durch Ärzte angeordnet und durch das Pflegepersonal durchgeführt wird. Die Behandlungspflege erfolgt häufig während der Grundpflege des Patienten. Viele einfache Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege werden von daher auch durch nicht examiniertes Pflegepersonal durchgeführt.