Man unterscheidet alternative Behandlungsmethoden von jenen der Schulmedizin. Eine Behandlungsmethode beschreibt die Art und Weise des Vorgehens, um eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern. Bei vielen privaten Krankenversicherungen werden mittlerweile auch alternative Behandlungsmethoden rückerstattet, wenn diese in etwa gleich viel kosten wie eine Behandlung durch die Schulmedizin und den gewünschten Heilungserfolg in Aussicht stellen. Die Kosten für alternative Behandlungsmethoden werden auch dann von der privaten Krankenversicherung übernommen, wenn die Krankheit nach der Schulmedizin unheilbar ist und durch die alternativen Methoden keine Verschlechterung zu erwarten ist. Welche Methoden, egal ob alternative oder jene der Schulmedizin, von der privaten Krankenversicherung getragen werden, steht in den Versicherungsbedingungen und sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Dies hängt auch in vielen Fällen vom gewählten Tarif des Versicherten ab, welcher bei Abschluss der Versicherung entsprechend den Bedürfnissen oder Anforderungen des Patienten gewählt werden kann. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung erfahren vielerorts bei Ärzten oder in Kliniken eine bevorzugte Behandlung.