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Beginn der Mitgliedschaft

Der Beginn der Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung erfolgt nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Beginn der Erwerbstätigkeit, sondern jeweils mit dem formellen, technischen oder aber auch materiellen Beginn. Der formelle Beginn der Mitgliedschaft bei der privaten Krankenversicherung ist der Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Versicherungspolice der Versicherungsgesellschaft erhält. Der technische Beginn der Mitgliedschaft richtet sich nach dem Datum, das im Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Danach richtet sich üblicherweise auch der Beginn der Beitragszahlung. Der materielle und somit endgültige Beginn der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung erfolgt mit der Zahlung des ersten Beitrages des Versicherungsnehmers an die Versicherungsgesellschaft. Die unterschiedlichen Beginndaten können miteinander übereinstimmen oder sich aber auch voneinander unterscheiden.

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