Der Beginn der Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Versicherungspflichtigen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, der Tag der Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber. Wer als Arbeitnehmer sein erstes Arbeitsverhältnis antritt, wird in der Regel noch wählen können, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er sich versichern möchte. Die Mitgliedschaft und somit der Beginn der Krankenversicherung liegen dann auf dem Datum der Arbeitsaufnahme, denn ab diesem Tag beginnt die Versicherungspflicht. Erfolgt irgendwann eine Zeit der Arbeitslosigkeit, läuft die Krankenversicherung nahtlos weiter. Im Antrag auf Arbeitslosengeld muss die Krankenkasse angegeben werden. Wird ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so muss die Krankenkasse vor der Arbeitsaufnahme dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.