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Befundbezogener Festzuschuss Zahnersatz

Ein befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz stellt einen Festbetrag dar, der dem Patienten von der Krankenkasse im Fall des Einsatzes eines Zahnersatzes zugeschossen wird. Diese Regelung gibt es seit Anfang 2005. Davor wurde eine prozentuelle Berechnungsmethode genutzt, um den Zuschuss für den Zahnersatz zu berechnen. Seitdem gibt es aber fest geregelte Zuschusssätze für verschiedene Befunde. Die Zuschüsse richten sich also nicht mehr nach dem jeweiligen, individuellen Fall des Patienten, sondern sind auf verschiedene Befundarten abgestimmt. Es handelt sich somit um ein System der Regelversorgung. Der Patient kann sich beim befundbezogenen Festzuschuss für jede anerkannte Versorgungsart entscheiden, verliert dabei aber nicht das Recht auf den Zuschuss.

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