Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Befreiung Versicherungspflicht

Durch die Befreiung von der Versicherungspflicht können Versicherungspflichtige von der Pflichtversicherung ausgenommen werden. Um davon ausgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss an die zuständige Krankenkasse gerichtet werden und nicht länger als drei Monate nach dem eigentlichen Ende der Versicherungspflicht erfolgen. Sollten seitdem noch keine Leistungen beansprucht worden sein, kann die Gültigkeit der Befreiung mit dem Datum des Inkrafttretens übereingestimmt werden. Wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht einmal genehmigt wurde, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Befreiung wie den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld, den Bezug von Arbeitslosengeld II, wenn in den fünf Jahren davor kein Leistungsbezug bestanden hat und der Versicherungspflichtige bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Außerdem kann eine nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit, Veränderungen der Jahresarbeitsentgeltgrenzen, die Herabsetzung der Arbeitszeit auf weniger oder gleich der Hälfte der Vollarbeitszeit, die Anmeldung als Student, eine berufspraktische Tätigkeit, eine Tätigkeit als Arzt im Praktikum oder eine Arbeit in einer Institution für Menschen mit Behinderung als Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht gelten.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren