Das Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung endet mit der fristgerechten Kündigung des Versicherungsnehmers. Es kann aber auch seitens der Versicherung beendet werden, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer im Vertrag wichtige Angaben verschwiegen hat. Ein Selbstständiger oder ein Freiberufler, der wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis wechselt, fällt automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Auch in diesem Fall kommt es zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Privatversicherte sollten sich bei einem Wechsel immer um einen nahtlosen Übergang bemühen, denn endet ein Versicherungsverhältnis und besteht noch keine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse, dann besteht kein Versicherungsschutz. Von daher gilt es, die Kündigungsfristen genau zu beachten, aber erst dann zu kündigen, wenn man eine Mitgliedsbescheinigung oder aber eine Aufnahmebestätigung der künftigen Versicherung vorliegen hat.