Die Beendigung des Versicherungsschutzes bedeutet, dass ab einem bestimmten Tag kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht. Das Ende des Versicherungsschutzes erfolgt in der Regel durch Kündigung des Versicherungsnehmers der privaten Krankenversicherung auf Grund eines Wechsels zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Selbstständige und Freiberufler, die privat versichert sind und wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln, fallen automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung endet mit der Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit. Privatversicherte, die einen PKV Wechsel vornehmen möchten, sollten den Versicherungsbeginn bei der neuen Krankenversicherung und damit die Beendigung des Versicherungsschutzes bei der bisherigen Krankenversicherung gut planen. Die Kündigung sollte man erst abgeben, wenn eine Aufnahmebescheinigung der neuen Versicherung vorliegt. Hier sind besonders auch die Kündigungsfristen zu beachten. Die meisten privaten Krankenversicherungen kann man mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Das bedeutet, man kündigt Ende September zum 31. Dezember des Jahres. Hier sollte man allerdings genau beachten, welche Kündigungsbedingungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Bei einigen Gesellschaften muss mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Hier zählt der Versicherungsbeginn bei Vertragsabschluss. Beginnt das Versicherungsjahr am 1. April, so muss bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres zum 31. März gekündigt werden.