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Bearbeitungskennzeichen

Das Bearbeitungskennzeichen hängt mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zusammen — und damit mit der späteren Rente. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte heißt in der Abkürzung „BfA“ und hat ihren Sitz in Berlin. Über das Bearbeitungskennzeichen kann klar festgelegt werden, wie die Zuständigkeit beim Rentenversicherungsträger geregelt ist. Das Bearbeitungskennzeichen ist in der Regel als „BKZ“ auf Formularen und Schreiben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vermerkt. Wer Schriftwechsel mit der BfA zu führen hat, sollte grundsätzlich das BKZ angeben, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen und eine unnötige Suche zu ersparen. Da es verschiedene Rentenversicherungsträger gibt, muss die Verwaltung über ein Bearbeitungskennzeichen erleichtert werden. Dies gilt jedoch nur für Jene, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Selbstständige und Freiberufler können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sollten dann aber privat für ihr Alter vorsorgen.

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