Beamte haben die Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten. Die Beamtenöffnungsaktion bezieht sich auf Beamte auf Probe. Als Beamter auf Probe gilt jeder Beamte in den ersten Monaten nach der Verbeamtung. Die an der Beamteneröffnungsaktion teilnehmenden Gesellschaften haben sich damit verpflichtet, Beamten auf Probe innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung eine Krankenversicherung zu offerieren, auch wenn der Beamte an einer Vorerkrankung leidet. Hier gilt der Hinweis: Vorerkrankungen müssen angegeben werden — ist dies nicht erfolgt und stellt sich nachträglich heraus, dass eine chronische Krankheit oder eine Einschränkung nicht angegeben worden ist, kann dies zum Ausschluss aus der Krankenversicherung führen. Im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion bieten die Versicherer bei Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz mit einem Risikoaufschlag an, der maximal 30 Prozent beträgt. Den Zeitraum von sechs Monaten definiert jedes Versicherungsunternehmen für sich unterschiedlich. Während einige Unternehmen davon ausgehen, dass der Antrag auf Krankenversicherung innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt wird, wünschen andere Unternehmen einen Versicherungsbeginn innerhalb der ersten sechs Monate. Selbstverständlich kann der Beamte auf Probe auch nach Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Krankenversicherung stellen und wird auch aufgenommen. Sollten jedoch chronische Erkrankungen vorliegen, muss er nach dem Ende der Frist für die Beamtenöffnungsaktion mit einem Risikozuschlag von 50 Prozent rechnen.