Beamte erhalten keine Gehaltsabrechnung wie ein Angestellter, sondern sie erhalten ihren festen Sold. Zusätzlich zum Sold erhalten sie eine Beihilfe, um ihre Krankheitskosten decken zu können. Diese Beihilfe beträgt je nach Land und Dienstherr fünfzig bis achtzig Prozent des üblichen Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung. Den Rest des Beitrags zahlt der Beamte aus eigener Tasche. Als Beamter hat er jedoch die Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Da die private Krankenversicherung wesentlich günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung und zudem noch bessere Leistungen enthält, entscheiden sich die meisten Beamten für eine private Krankenversicherung. Beamte, die sich gesetzlich versichern möchten, entscheiden sich meistens für die Beamtenkrankenkassenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Krankenkasse, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten ausgerichtet ist und entsprechende Angebote bereithält.