Beamte sind nicht an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Sie erhalten allerdings vom Land einen Zuschuss zur Krankenversicherung, der sich „Beihilfe“ nennt. Diese Beihilfe beträgt je nach Dienstherr und Bundesland fünfzig bis achtzig Prozent der Krankheitskosten. Beamte, die sich in noch jungen Jahren privat versichern, können von daher meist mit der Beihilfe zu einem speziellen Beamtentarif ihre Krankenversicherung finanzieren. In der gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge höher, denn hier richten sie sich nach dem Bruttoeinkommen. Beamte erhalten nur die Beihilfe und müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung bemühen, das bedeutet ein Wahl treffen ob gesetzliche oder private Krankenversicherung und in beiden Fällen müssen sie die Beiträge selbst überweisen. Eine private Krankenversicherung bietet sich für Beamte nicht nur an, weil hier bessere Leistungen erfolgen, sondern auch aus finanziellen Gründen, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte die Höchstsätze. Die Beamtenkrankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse, die spezielle Konditionen für Beamte anbietet, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Jedoch liegen die Beiträge auch hier häufig weit höher als die Beiträge für die private Krankenversicherung.