Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen sind festgeschrieben und richten sich nach dem Einkommen. Wenn Beamte eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, müssen sie den vollen Beitrag zahlen — und dieser liegt bei Beamten bei ca. 520 Euro. Je nachdem, in welchem Bundesland der Beamte tätig ist, erhält er einen Zuschuss für die Krankenversicherung in Höhe von 50 bis 80 Prozent dieses Betrags. Versichert sich der Beamte bei der gesetzlichen Krankenkasse, muss er den vollen Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Bei der privaten Krankenversicherung wird der Zuschuss, den der Beamte erhält als Grundlage genommen und der Beamte zahlt nur den Differenzbetrag. Die Beamte Belichtungstabellen spielen eine Rolle bei der Errechnung des Beitrages. Beamte erhalten kein Gehalt, sondern Sold. Die Beamte Belichtungstabellen deklarieren alles was zum Sold gehört. Sie bedeuten sämtliche Einkünfte des Beamten, die sich zusammensetzen aus dem Grundgehalt, Zuschüssen zum Grundgehalt falls eine Professur an einer Hochschule ausgeübt wird, Auslandsbezüge, Zulagen in Form von Krankenversicherungszuschuss oder Familienzuschuss, Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen und vermögenswirksame Leistungen.