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Basiszusatztarif

Arbeitnehmer, welche die Aufnahmekriterien der privaten Krankenkassen nicht erfüllen, müssen in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entspricht dem Basistarif, der nun von den privaten Krankenkassen seit dem 1. Januar 2009 ebenfalls angeboten werden muss — allerdings nur für diejenigen, welche die Kriterien für eine Aufnahme in der privaten Krankenversicherung entsprechen, das heißt: Freiberufler und Selbstständige. Angestellte, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreichen, dürfen sich ebenfalls privat versichern. Der Basiszusatztarif kann jedoch für einen relativ geringen, monatlichen Beitrag von Jedermann abgeschlossen werden, auch von gesetzlich Versicherten. Er stellt eine Ergänzung dar zur Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenkasse. Über den Basiszusatztarif, der über eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann, erhält der Versicherte bessere Leistungen: Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, mehr Leistung bei der Zahnbehandlung oder beim Zahnersatz.

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
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  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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