Seit dem 1. Januar 2009 sind die privaten Krankenkassen dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser Basistarif ist vergleichbar mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Er bietet somit eine solide Grundabsicherung in der Krankenversicherung, allerdings über eine private und nicht über eine gesetzliche Krankenkasse und ist somit wesentlich günstiger im Beitrag. Allerdings gilt der Basistarif nur für den Versicherten. Familienangehörige können bei der privaten Krankenversicherung nicht, wie es bei der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist, beitragsfrei mitversichert werden. Je nach Einkommen lässt sich hier trotzdem eine hohe Summe einsparen, auch wenn Familienangehörige separat versichert werden müssen. Der Beitrag für den Basistarif richtet sich in seiner Höhe nach dem Eintrittsalter des Versicherten und nach dem Geschlecht. Unter Umständen kann er um siebzig Prozent günstiger sein als der Beitrag für die vergleichbare Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse. Um zu sehen ob Geld eingespart werden kann, sollte man sorgfältig den Beitrag für den Basistarif PKV vergleichen mit dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.