Bei einem stationären Aufenthalt eines Patienten in einer Klinik fallen die allgemeinen Krankenhausleistungen an, die berechnet werden, sowie die Wahlleistungen. Die Wahlleistungen beinhalten die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Die allgemeinen Krankenhausleistungen setzen sich zusammen aus dem Basispflegesatz und dem Abteilungspflegesatz. Der Basispflegesatz enthält nur die Kosten, die für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie für die Verpflegung des Patienten entstehen. Hierfür ist ein einheitlicher Betrag für jedes belegte Bett für einen Zeitraum von 24 Stunden festgesetzt. Hinzu gerechnet wird der Abteilungspflegesatz, der die pflegerischen Leistungen und die Kosten für die ärztlichen Leistungen beinhaltet. Notwendige Medikamente werden ebenfalls hinzugerechnet.