Auszubildende fallen mit Aufnahme ihres Ausbildungsverhältnisses automatisch in die Versicherungspflicht. Sie erfüllen nicht die Aufnahmekriterien für eine private Krankenversicherung und werden automatisch vom Ausbildungsbetrieb gesetzlich krankenversichert. Eine Beitragspflicht für Auszubildende besteht ab einem Verdienst in Höhe von 325,- Euro. Das bedeutet, sie tragen die Hälfte ihres Beitrages zur Krankenversicherung selbst, für die zweite Hälfte ist der Arbeitgeber zuständig. Verdient ein Auszubildender weniger als 325,- Euro, ist der Arbeitgeber für den vollen Krankenversicherungsbeitrag zuständig. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung darf der Auszubildende selbst treffen. Spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn muss der Auszubildende dem Arbeitgeber mitteilen, für welche Krankenkasse er sich entschieden hat. Das kann die Krankenkasse sein, über die der Auszubildende bisher über seine Eltern familienversichert war, aber ebenso kann eine völlig andere Krankenkasse gewählt werden.