Um die Leistungen der einzelnen Versicherungen gegenüberzustellen, ist ein Onlinevergleich PKV empfehlenswert. Während einem Onlinevergleich PKV können meist die jeweiligen Vertragsbedingungen eingesehen werden, um sich entsprechend über sämtliche beinhaltete Leistungen und der Bedingungen für die Auszahlung von Versicherungsleistungen zu informieren. Die Versicherung muss die Auszahlung der Versicherungsleistungen nur erbringen, wenn die jeweiligen von ihm gemäß Vertragsbedingungen geforderten Nachweise erbracht werden. Die an die Versicherung eingereichten Belege gehen in das Eigentum der PKV über. Wichtig ist, dass die Rechnungen alle im Original eingereicht werden. Auf den Rechnungen müssen die kompletten Angaben über die Namen des behandelten Patienten, die genaue Bezeichnung der Krankheiten nach der Diagnose, eine Aufstellung der Behandlungsdaten und der einzelnen Leistungen beinhalten. Anstelle der einzelnen Leistungen können auch nur die jeweiligen Ziffern anhand der Gebührenordnung auf der Rechnung angegeben sein. Bei Rechnungen von Krankenhäusern muss ersichtlich sein, ob Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer in den Kosten beinhaltet sind und wenn ja, in welcher Höhe. Kommt zuvor eine andere Versicherung — zum Beispiel die Unfallversicherung — zum Tragen, können auch Duplikate von Rechnungen eingereicht werden, auf denen die Leistungen der anderen Versicherung angegeben sind. Hinsichtlich der Auszahlung von Versicherungsleistungen der Krankenhaustagegeldversicherung ist eine ärztliche Bescheinigung über die exakte Krankheitsbeschreibung und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ausreichend. Abtretungen oder Verpfändungen von Versicherungsleistungen sind nicht möglich.