Ausschlüsse von der privaten Krankenversicherung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Versicherer darf den Vertrag mit dem Privatversicherten kündigen, wenn dieser seine Beiträge nicht oder wiederholt nicht pünktlich zahlt. Er wird in diesem Fall zwar nur von seinem Versicherungsunternehmen als Privatversicherter ausgeschlossen, jedoch dürfen andere Versicherungsunternehmen ihn ablehnen, wenn er aus diesem Grund aus der Versicherung des Vorversicherers ausgeschlossen wurde. Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Privatversicherte im Antrag wichtige Details zu seinem Gesundheitszustand verschwiegen hat. Ein Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Versicherte seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Die Meldepflicht besagt, dass der Versicherte sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere seines Gesundheitszustandes umgehend dem Versicherer mitzuteilen hat. Ist ein Privatversicherter aus einer Krankenversicherung ausgeschlossen worden kann es für ihn sehr schwer werden, eine neue private Krankenversicherung zu finden, die ihn aufnimmt. Die Gesellschaft, bei welcher nach dem Ausschluss ein Antrag gestellt wird, wird sich beim Vorversicherer über die Gründe des Ausschlusses erkundigen und gegebenenfalls die Versicherung ablehnen. Einige Gesellschaften zeigen sich möglicherweise kulant, jedoch muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass eine Gesundheitsprüfung verlangt wird und gegebenenfalls ein Risikozuschlag erhoben wird. Bei versäumter Beitragszahlung an den Vorversicherer ist es möglich, dass die Beiträge für einen längeren Zeitraum im Voraus entrichtet werden müssen.