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Auslandsreiseversicherung

Generell übernimmt die PKV im Ausland die anfallenden Krankheitskosten. Innerhalb der privaten Versicherung sind Auslandsreisen bis zu einer bestimmten Dauer in den Leistungen der PKV im Ausland integriert. Für Auslandsreisen oder Auslandsaufenthalte von längerer Dauer sollte eine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen werden, sollte die Dauer des Aufenthalts unbegrenzt sein, macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Diese ist auch bei Urlaubsreisen ins Ausland sinnvoll, falls nicht alle Kosten innerhalb des Vertrags in der PKV im Ausland integriert sind oder bei Versicherungspflicht in der GKV — dies können zum Beispiel Rücktransporte sein. Sehr wichtig ist in diesm Fall ein Private Krankenversicherung Vergleich der Absicherung im Ausland. Eine Auslandsreiseversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die für ärztliche Behandlungen im Ausland anfallen. Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, stationäre Behandlung, Röntgendiagnostik, Operationen oder Zahnbehandlungen trägt die Auslandsreiseversicherung. Auch Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus werden von der Auslandsreiseversicherung übernommen, wie auch Überführungen im Todesfall. Wer zusätzlich zur PKV im Ausland oder zur GKV auch eine Auslandsreiseversicherung abschließt, muss die entsprechenden Belege bei einer im Ausland anfallenden Behandlung zuerst bei seiner Krankenversicherung einreichen. Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, trägt dann die Auslandsreiseversicherung.

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