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Auslandsreisen

Als Auslandsreise, bzw. Reise, wird ein kurzfristiges Entfernen für einige Zeit, die auch mehrere Wochen dauern kann, vom eigenen, ständigen Wohnsitz definiert. Auslandsreisen können sowohl privaten, als auch dienstlichen Charakter haben — wichtig ist als Voraussetzung für eine Reise, dass der Lebensmittelpunkt dabei nicht komplett verlagert wird. Innerhalb der privaten Krankenversicherung sind Leistungen der Auslandskrankenversicherung generell bereits beinhaltet. Allerdings ist der Aufenthalt bei Auslandsreisen für die Haftung der PKV auf einen gewissen Zeitraum begrenzt — meist werden 42 Tage angesetzt. Wer beabsichtigt, sich länger als der im Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung integrierten Dauer im Ausland aufzuhalten, sollte zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung oder eine entsprechende Reiseversicherung abschließen.

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