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Auslandsreisekrankenversicherung

Wie im Inland, so kann auch im Ausland stets etwas unvorhergesehenes passieren. Die Auslandsreisekrankenversicherung versichert den Krankheitsfall im Ausland. Zu den Leistungen gehört beispielsweise die Erstattung von Kosten von unvorhergesehener ambulanter und stationärer Behandlung, die Erstattung von Kosten für notwendige Arznei- und Heilmittel, die Erstattung von Kosten für Zahnbehandlungen, der medizinisch notwendige Rücktransport ins Heimatland oder die Überführung bei Tod ins Heimatland bzw. die Erstattung zu gleichen Kosten im Ausland. Der Leistungsumpfang der privaten Krankenversicherungen variiert hierbei. So ist z.B. die Zeitspanne, für die die Versicherung abgeschlossen werden kann, unterschiedlich. Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung in Form einer privaten Zusatzversicherung möglich und auch sinnvoll.

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