Das Arbeitsentgelt umfasst sämtliche Bruttolöhne — ausgenommen die pauschal besteuerten Einkünfte. Zu dem Arbeitsentgelt müssen neben dem Bruttolohn oder Bruttogehalt noch Familienzuschläge, Überstundenvergütungen, geldwerte Vorteile durch Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen, Gefahrenzulagen und Schmutzzulagen hinzugerechnet werden. Ebenfalls zum Arbeitsentgelt zählen Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen oder zusätzliche Monatsentgelte. Liegt das Arbeitsentgelt der Personen unter Einbeziehung aller relevanten Positionen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist dieser versicherungspflichtig in der GKV — dann muss auf die gesamte Summe des Arbeitsentgelts vom Pflichtversicherten der entsprechend prozentuale Anteil an die GKV bezahlt werden. Liegt das Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, kann der Arbeitnehmer sich in der PKV für einen Versicherer seiner Wahl zur Kranken- und Pflegeversicherung entscheiden. Dann ist der Beitrag nicht mehr prozentual verdienstabhängig, sondern wird nach Risiko und beinhalteten Leistungen festgelegt.