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Arbeitgeberzuschuss

Bei dem Arbeitgeberzuschuss handelt es sich um den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen des Arbeitnehmers zur privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt maximal bis zu 50 % der Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings werden diese in der Höhe begrenzt, so dass der Arbeitnehmer mit einem maximalen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der höchsten gesetzlichen Arbeitgeberanteile rechnen kann. Dies gilt für den Fall, dass die Beiträge in der PKV höher sind als in der GKV, was meist nicht zutrifft. Hat der oder die Versicherte Kinder oder Familienangehörige, die ebenfalls in der PKV versichert sind, erhält der- oder diejenige auch einen Zuschuss auf deren Versicherungsbeiträge bis zur maximal gesetzlich vorgegebenen Höhe. Der Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge wird unabhängig von den Zuschüssen zur Pflegeversicherung ausbezahlt. Die höheren Leistungen in der PKV und das Krankenhaustagegeld sind ebenfalls im Versicherungsbeitrag enthalten und werden somit vom Arbeitgeber bezuschusst. Voraussetzung für einen Arbeitgeberzuschuss ist, dass die PKV Leistungen enthält, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Eventuelle Beitragsrückerstattungen am Jahresende durch die Versicherung nehmen keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss.

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