Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Teil der Kosten für die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zu übernehmen. Man spricht hier vom Arbeitgeberanteil oder dem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung beträgt etwa die Hälfte des Gesamtbeitrags zur Pflegeversicherung. Ist der Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig und somit in einer privaten Krankenkasse versichert, so ist er auch nicht versicherungspflichtig für die gesetzliche Pflegeversicherung. Er kann allerdings eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung muss trotzdem von ihm geleistet werden, allerdings wird der Zuschuss dann mit dem Gehalt ausbezahlt und muss vom Arbeitnehmer selbständig abgeführt werden.