Liegt das Jahreseinkommen bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel an der neuen Arbeitsstelle über der Jahresarbeitsverdienstgrenze, ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dabei wird das monatliche Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet und somit kann sofort festgestellt werden, ob die Grenze zur Versicherungspflicht ab dem Datum des vorgesehenen Arbeitgeberwechsels überschritten wird. Der Arbeitnehmer hat dann bereits zum Datum des Arbeitgeberwechsels die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, da die Versicherungspflicht mit dem Ende des alten Beschäftigungsverhältnisses in diesem Fall endet. Mit Beendigung des vorigen Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei und kann sich für eine private Krankenversicherung seiner Wahl entscheiden.