Ab einer bestimmten Einkommensgrenze haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Um einen Arbeitgeberanteil von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags als Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zu erhalten, muss eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Diese wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass der Arbeitnehmer im Rahmen der PKV versichert ist. Darin wird die Höhe der monatlichen Beiträge bestätigt. Des Weiteren muss der Inhalt einer Arbeitgeberbescheinigung bestätigen, dass innerhalb des privaten Krankenversicherungsschutzes Leistungen beinhaltet sind, die von ihrer Art den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Dass die in SGB V genannten Voraussetzungen, die für die Gewährung eines Arbeitgeberanteils relevant sind, erfüllt sind, muss ebenfalls in der Arbeitgeberbescheinigung beinhaltet sein.