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Anwartschaftversicherung

"Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bei der privaten Krankenversicherung Versicherter eine bestehende Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftversicherung umwandeln lassen. Mögliche Gründe für die Notwendigkeit einer Umwandlung in eine Anwartschaftversicherung können längere Auslandsaufenthalte sein, vorübergehende Arbeitslosigkeit, ein bestehender Anspruch auf Heilfürsorge oder ein sinkendes Einkommen unter die Beitragsgrenzen, so dass zwingend in die GKV gewechselt werden muss. Durch die Anwartschaftversicherung hat der Versicherte bei einem Wiedereintritt in die PKV das Recht, den Versicherungsschutz zu den gleichen Konditionen wie zuvor zu erhalten. Dabei fällt keine zusätzliche, erneute Gesundheitsprüfung an und sogar die bereits gebildeten Altersrückstellungen bleiben dem Versicherten in diesem Fall erhalten."

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