Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist die Bezeichnung für das Finanzierungssystem, das der Bildung von Altersrücklagen in der PKV zugrunde liegt. In der privaten Krankenversicherung wird auf die regulären Beiträge ein Zuschlag für die Altersrückstellung erhoben. Die Altersrückstellungen werden in den Versicherungsunternehmen gewinnbringend angelegt und gewährleisten die Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter für den einzelnen Versicherten. Mit zunehmendem Alter steigen erfahrungsgemäß auch die Kosten, die für die Gesundheit aufgewendet werden müssen. Diese Kosten würden normalerweise einen recht hohen Beitragssatz des einzelnen Versicherten erforderlich machen, denn in der PKV werden die Beiträge nach Alter, Geschlecht und Versicherungsrisiko berechnet. Wer aber in relativ jungen Jahren in die PKV eingestiegen ist, hat durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren ein Guthaben erwirtschaftet, das auf die Beiträge angerechnet wird. Dadurch bleiben die Beiträge weiterhin finanzierbar. In diesem Fall zahlt der noch relativ junge Beitragszahler in der privaten Krankenversicherung einen zwar günstigen, gemessen an seinem persönlichen Risiko jedoch höheren Beitrag. In fortgeschrittenem Alter müsste er ohne dieses Verfahren sehr hohe Beiträge zahlen, liegt aber tatsächlich in der Höhe der Beiträge unterhalb seines individuellen Versicherungsrisikos. Grundsätzlich ist das Anwartschaftsdeckungsverfahren als kollektives Ansparen zu bewerten, denn hier profitiert nicht der einzelne Privatversicherte lediglich von seinen selbst getätigten Altersrückstellungen, sondern die Gemeinschaft der Versicherten profitiert von den Rücklagen insgesamt.