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Antragstellung

Die Antragstellung bei der PKV ist eine einseitige Willenserklärung seitens des Antragstellers, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. In der Regel steht für eine Antragstellung ein von der Versicherungsgesellschaft vorgegebenes Formular zur Verfügung, in dem neben den AVB auch Belehrungen des Antragstellers enthalten sind. In den Formularen zur Antragstellung werden behandelnde Ärzte des Antragstellers von ihrer ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft entbunden. Dies ist notwendig, falls die Ärzte von den Versicherungsgesellschaften Rückfragen über den Gesundheitszustand des Antragsstellers aufgrund der zu beantwortenden Gesundheitsfragen beantworten müssen. Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass alle Antworten — insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Antragsstellers — wahrheitsgemäß und in vollem Umfang beantwortet werden. Nach Eingang des Antrags bei der Versicherung entscheidet diese, ob der Antrag angenommen wird und sendet dem Antragssteller im Falle der Annahme einen entsprechenden Versicherungsschein zu.

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