Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Antragsannahme

Um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden, muss man einen Antrag stellen. Der Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer kommt erst mit der Antragsannahme zustande. Aus Sicht des Versicherers ist die Antragsannahme der Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller durch den Versicherer über die Annahme des Antrages unterrichtet wird. Die Antragsannahme kann dem Versicherungsnehmer durch die Zusendung der Versicherungspolice oder einer Annahmeerklärung zur Kenntnis gebracht werden. Ebenso kann eine Antragsannahme aber auch durch einen Versicherungsnehmer erfolgen. In diesem Fall wechseln Versicherer und Versicherungsnehmer die Positionen. Dies tritt ein, wenn ein Versicherer erst nach dem Ablauf der Bindefrist über einen Antrag entscheiden konnte. Wenn der Versicherungsnehmer auch noch nach Ablauf der Bindefrist den Vertrag annimmt, spricht man ebenfalls von einer Antragsannahme. Die Bezahlung des ersten Versicherungsbeitrages hat in diesem Fall die Wirkung eines Vertragsabschlusses. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht nötig. Sonst gilt durch Unterschrift beider Vertragsparteien der Antrag als beidseitig angenommen. Dadurch wird die Voraussetzung geschaffen, dass der Versicherungsnehmer dem Gesetz nach als versichert gilt und berechtigt ist, in einem Schadensfall Leistungen in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01. Januar 2009 gibt es bei der PKV im Bezug auf die Antragsannahme von einem Antrag zur Aufnahme in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung eine Besonderheit. Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!