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Anschlussheilbehandlung

Als Anschlussheilbehandlung bezeichnet man eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Früher wurde dieser Begriff umgangssprachlich auch als „Kur“ bezeichnet. Eine Anschlussheilbehandlung dient dazu, die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit eines Menschen vollständig wiederherzustellen. Eine Anschlussheilbehandlung wird im Anschluss an einen Aufenthalt in einer Akutklinik durchgeführt. Sie kann sowohl stationär, als auch ambulant erfolgen bzw. teilstationär. Beantragt werden muss die Anschlussheilbehandlung eines Patienten durch das Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgte, bzw. den behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst. Eine Anschlussheilbehandlung muss dabei im Voraus, das heißt vor ihrem tatsächlichen Beginn beantragt werden. Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden in der Regel vom Rentenversicherungsträger oder den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Träger prüft den Antrag auf Anschlussheilbehandlung zunächst und wählt in vielen Fällen auch die Klinik aus, in der die Anschlussheilbehandlung stattfinden soll. Bei der PKV werden die Kosten je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang getragen. In der Regel werden diese aber von der privaten Krankenversicherung grundsätzlich übernommen, da eine Anschlussheilbehandlung formell einem Krankenhausaufenthalt gleichgestellt wird.

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