Als Anpassungsversicherung bezeichnet man die gleichzeitige Erhöhung der Versicherungsbeiträge und Leistungen in der privaten Krankenversicherung. Dabei wird jede Angleichung wie ein neuer Vertragsabschluss behandelt. Jedoch muss sich der Versicherungsnehmer nicht einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Für den PKV-Versicherten bedeutet der Abschluss einer Anpassungsversicherung, dass auch neu aufgetretene Erkrankungen bei der nächsten Erhöhung der Versicherungsbeiträge und Leistungen voll mitversichert sind. Für den Fall, dass der Versicherte mehrmals auf sein Anpassungsrecht verzichtet, kann dieses verfallen. Bei einigen Versicherern erlischt das Recht auf Anpassung bereits mit der ersten oder der zweiten diesbezüglichen Verzichtserklärung. Andere hingegen setzen nach dem Verzicht auf Anpassung eine neuerliche Gesundheitsprüfung an.