Die Annahmepflicht gilt allgemein zunächst für die private Krankenversicherung nicht. Um in eine PKV aufgenommen zu werden, muss der Antragssteller entweder selbstständig oder freiberuflich tätig sein bzw. Beamter oder aber Arbeitnehmer sein, dessen Bruttoeinkommen drei Jahre aufeinander folgend die Versicherungspflichtgrenze der GKV überschritten hat. Eine Annahmepflicht im Rahmen der privaten Krankenversicherung besteht lediglich für ehemals in der PKV versicherte Personen, die seit April 2007 durch die Gesundheitsreform die Möglichkeit erhalten haben, in die Krankenversicherung zurückzukehren. Seit dem 1. Januar 2009 müssen Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, zumindest im Bereich des Basistarifs aufgenommen werden. Aber auch wenn ein Antragssteller die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine private Krankenkasse erfüllt, so hat diese nicht in allen Fällen die Pflicht, ihn auch aufzunehmen. Hindernisse können Vorerkrankungen oder das Alter sein.