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Annahmeerklärung

In der PKV ist die Annahmeerklärung die Zustimmung des Versicherers zu einem Vertragsschluss. Mit der Annahmeerklärung bestätigt die private Krankenversicherung, dass sie den Antrag angenommen hat. Eine Annahmeerklärung wird in der Regel nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller über den Abschluss des Versicherungsvertrages eine Bescheinigung benötigt und der Versicherungsschein noch nicht vorliegt. Sie gilt in dem Fall gegenüber Dritten als Nachweis dafür, dass die private Krankenversicherung den Antrag geprüft und den Antragssteller in die PKV aufgenommen hat. Ansonsten gilt bei der PKV die Aushändigung des Versicherungsscheins als Annahmeerklärung. Beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist es ratsam, die Annahmeerklärung der PKV abzuwarten, ehe die alte Krankenversicherung gekündigt wird.

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