Eine Anamnese wird immer erhoben, sobald Personen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, bzw. erstmalig von einem Arzt behandelt wird. Die grundlegenden Inhalte einer Anamnese sind in der Regel die aktuellen Beschwerden, Beschwerden aus der Vergangenheit, Medikamente, die eingenommen werden müssen, frühere Diagnosen, Ernährungsgewohnheiten und weitere Details, die sich entscheidend auf die Gesundheit auswirken können. Man unterscheidet hier die Eigenanamnese, die Familienanamnese, die Fremdanamnese, die Sozialanamnese und die Notfallanamnese. Bei der Eigenanamnese befragt der Arzt den Patienten, den er erstmalig behandelt, nach seiner Krankengeschichte und nach Symptomen, dokumentiert dies und führt daraufhin seine Untersuchung durch. Die Familienanamnese zählt zur Krankengeschichte des Patienten, wenn Erbkrankheiten oder Anfälligkeiten für bestimmte Erkrankungen vorliegen könnten. Die Familienanamnese erfolgt ebenfalls durch die Befragung seitens des Arztes im Rahmen der Eigenanamnese. Bei bewusstseinsgestörten oder geistig verwirrten Personen kann auch eine Fremdanamnese erfolgen, sie wird durch Befragung nahe stehender Personen aus dem persönlichen Umfeld des Patienten erstellt. Die Sozialanamnese erfasst die familiäre Situation als auch das Arbeitsumfeld, den beruflichen Status und Freizeitgewohnheiten. Die Notfallanamnese erfolgt in der Regel im Rettungsdienst und umfasst Beschwerden, die zu dem Notfall geführt haben, aber auch Ursachen für den Zustand des Patienten, sofern erkennbar, bereits durchgeführte Hilfemaßnahmen durch Helfer und die Vitalwerte, die bis zur Übergabe des Patienten in einer Klinik oder bis zu dessen Stabilisierung in regelmäßigen Abständen erfasst werden müssen. Durch Anamnesen von Personen sollen so viele Differenzialdiagnosen wie möglich ausgeschlossen werden können