Als ambulante Behandlung bezeichnet man eine ärztliche Behandlung in Arzt- oder Zahnarztpraxen oder in einem Krankenhaus, nach deren Abschluss der Patient wieder nach Hause gehen kann und nicht stationär aufgenommen wird. Eine ambulante Behandlung kann auch im Rahmen einer Anschlussbehandlung stattfinden, entweder durch den Hausarzt oder aber durch regelmäßige Konsultation eines Arztes in einer Klinik. Die Behandlungskosten bei einer ambulanten Behandlung werden einem PKV-Versicherten in Rechnung gestellt. Diese wird anschließend, wie auch Rezepte und Belege für Medikamente, bei der privaten Krankenversicherung eingereicht und dort geprüft, anschließend erstattet. Die ambulante Behandlung ist selbstverständlich wesentlich kostengünstiger als die stationäre Aufnahme und ist aus diesem Grund vorzuziehen. Viele private Krankenversicherer bieten Bonusprogramme an, die dann greifen, wenn der Versicherte immer die möglichst günstigsten Behandlungsmöglichkeiten wählt — sofern er eine Wahl hat. Die PKV Tarife zu vergleichen lohnt sich daher.