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Alterungsrückstellung

In der privaten Krankenversicherung dient die Alterungsrückstellung dazu, dass man auch im Alter einen gleichbleibenden Mitgliedsbeitrag zu zahlen hat. So ist die Alterungsrückstellung in der PKV so aufgebaut, dass man in den jungen Jahren, in denen das Risiko an Erkrankungen relativ gering ist, einen etwas höheren Beitrag zahlt. Diese Summe fließt dann im Alter in die Beitragszahlung mit ein, so dass der Beitrag finanzierbar bleibt für den Versicherungsnehmer, auch wenn er altersbedingt mehr Leistungen in Anspruch nehmen muss. Würden keine Alterungsrückstellung „zurückgelegt“, müsste — weil sich der Beitragssatz zur PKV auch am Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers orientiert — ein älterer Versicherungsnehmer sehr hohe Beiträge zahlen. Für die Versicherung im Alter wird im Anwartschaftsdeckungsverfahren der Vollversicherung der PKV durch die Alterungsrückstellung systematisch Kapital gebildet. War es früher so, dass die Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel nicht übertragbar waren, so hat sich seit dem 01. Januar 2009 die Gesetzeslage dahingehend geändert, dass Personen, die ab diesem Datum den Versicherer wechseln möchten, ihre Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen können. Dies gilt für den Basistarif, welcher den Leistungen der GKV gleichgestelllt ist. Der Wechsel kann allerdings nur im ersten Halbjahr 2009 (01.01. bis 30.06.2009) vorgenommen werden unter Mitnahme der Rückstellungen. Ein späterer Wechsel in einen höheren Tarif ist dann nach 18 Monaten möglich und schließt eine Gesundheitsprüfung mit ein.

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