Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Altersteilzeit

Unter Altersteilzeit versteht man die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, schon vor seinem eigentlichen Eintritt ins Rentenalter seine Arbeitszeit zu reduzieren. Diese Möglichkeit wird von Arbeitnehmern, aber auch von Arbeitgebern gerne genutzt, um neue Arbeitsplätze für jüngere Mitarbeiter zu schaffen oder Arbeitsplätze abzubauen. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Altersteilzeit: Die kontinuierliche Altersteilzeit, die auch als Gleichverteilungsmodell bezeichnet wird, und das so genannte Blockmodell. Im Rahmen der kontinuierlichen Altersteilzeit wird durch den Arbeitnehmer die ursprüngliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Beim Blockmodell unterteilt sich die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen. Während in der ersten Phase, der so genannten Arbeitsphase, die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt bleibt, wird der Arbeitnehmer in der zweiten Phase der Altersteilzeit freigestellt. Sinngemäß nennt sich diese zweite Phase auch Freistellungsphase. Diese Freistellung erfolgt dann unter Bezug des vollen Arbeitslohns und geht fließend in die Phase des Renteneintritts über. Geregelt ist die Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Gefördert wird die Altersteilzeit durch die Agentur für Arbeit. Den Wunsch nach Altersteilzeit kann ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Arbeitgeber realisieren. Das Regelarbeitsentgelt wird in der Phase der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt. In den Tarifverträgen sind meist noch höhere Aufstockungsbeträge für vorgesehen. Diese 20 Prozent bleiben dann für den Beschäftigten gemäß §3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Ist der Altersteilzeitarbeitende in der PKV versichert, so kann er - sobald sein Einkommen bedingt durch die Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren