Die Altersrente ist das Einkommen der Rentner. Sie ist eine der Säulen des deutschen Sozialsystems. Eingeführt wurde sie am 22. Juni 1889 durch das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter. Altersrente erhalten alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, darüber hinaus aber auch diejenigen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Am 01. Januar 2008 wurde das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Zuvor lag diese bei 65 Jahren. Hiervon ausgehend wird das Renteneintrittsalter bis 2012 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Für Schwerbehinderte gilt ab dem 01.01.2008 eine Altersgrenze von 65 Jahren. Beim Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen kann nach wie vor aber auch mit 60 Jahren erstmals „Rente beantragt“ werden. 2008 wurde auch eine Altersrente für langjährig Versicherte eingeführt. Diese können erstmals mit Erreichen des 63. Lebensjahres einen Rentenantrag stellen, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und Versicherungsbeiträge in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Arbeitslose können erstmals mit Erreichen des 60. Lebensjahres einen Rentenantrag stellen. Hierzu müssen jedoch zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Rentenbezieher, die Mitglied in der PKV sind, erhalten zu ihrem Beitrag für eine private Krankenversicherung einen Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger. Dieser Zuschuss muss beantragt werden. Er beträgt die Hälfte des durchschnittlichen, allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung, höchstens jedoch 50 Prozent des Beitrages zur PKV. Ausgezahlt wird der Zuschuss zusammen mit der Rente.